Pflichtvorsorge
Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten (z.B. Lärm > 85 dB, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe). Voraussetzung dafür, dass der Mitarbeiter die Tätigkeit ausüben darf.
Wir kümmern uns um die betriebsmedizinischen Vorsorgen Ihrer Beschäftigten, von der Bildschirmarbeit bis zur Lärmexposition. Ergebnisse erhalten ausschließlich die Mitarbeiter, Sie bekommen lediglich eine Teilnahme-Bescheinigung.
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verpflichtet Arbeitgeber, bei bestimmten Tätigkeiten Vorsorgen anzubieten oder anzuordnen. Ziel ist nicht, ob jemand „tauglich" ist, sondern Prävention: arbeitsbedingte Erkrankungen früh erkennen, individuelle Beratung anbieten, Risikoarbeit besser gestalten.
Eine Vorsorge ist kein Eignungstest und keine Begutachtung. Sie ist ein Gespräch zwischen Mitarbeiter und Ärztin, in dem geklärt wird, ob die Arbeitsbedingungen passen und welche Empfehlungen sich daraus ableiten lassen.
Das Ergebnis: betriebsmedizinische Beratung des Mitarbeiters, ggf. eine schriftliche Empfehlung an ihn persönlich. Diagnosen oder Befunde gehen nicht an die Firma.
Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten (z.B. Lärm > 85 dB, Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe). Voraussetzung dafür, dass der Mitarbeiter die Tätigkeit ausüben darf.
Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko (z.B. Bildschirmarbeit, Heben/Tragen). Arbeitgeber muss anbieten, Mitarbeiter kann annehmen oder ablehnen.
Mitarbeiter äußert von sich aus den Wunsch. Arbeitgeber muss ermöglichen, sofern keine Bagatelle.
Augen, Sehfunktion, ergonomische Beratung am Bildschirmarbeitsplatz.
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen: Pflege, Labor, Abfallwirtschaft.
Feuchtarbeit, hautbelastende Stoffe, Friseur- und Reinigungstätigkeiten.
Gabelstapler, Kran, Leitstand. Tätigkeiten mit erhöhter Verantwortung.
Höhenarbeit, Dachdecker, Industriekletter, Mast- und Turmarbeiten.
Weitere G-Sätze und Untersuchungsanlässe auf Anfrage. Wenn Sie unsicher sind, welche Vorsorge für eine Tätigkeit nötig ist, melden Sie sich kurz. Wir klären das in 5 Minuten am Telefon.
Bestätigung der Teilnahme. Per E-Mail mit Passwort, ohne medizinische Details.
Bescheinigung mit ggf. Details zur Untersuchung. Vor Ort ausgehändigt, bei späteren Laborergebnissen per E-Mail.
Eine Vorsorge dauert in der Regel 30–60 Minuten. Termine sind kurzfristig möglich, auch außerhalb der regulären Sprechzeit nach Absprache.
Über das Online-Formular oder per Telefon. Wir benötigen Tätigkeit, Anlass und Anzahl der Mitarbeiter.
Wir koordinieren den Termin direkt mit dem Mitarbeiter. Anamnese-Bogen geht vorab raus.
Anamnese, Untersuchung, Beratung. In Isernhagen oder als Betriebs-Termin bei Ihnen.
Mitarbeiter erhält Beratung und ggf. Empfehlungen. Sie erhalten die Teilnahme-Bescheinigung. Keine Befunde.
Damit der Termin reibungslos läuft, bringt der Mitarbeiter folgendes mit. Bei Folge-Vorsorgen außerdem die vorige Bescheinigung.
Aus unserer Praxis-Philosophie„Vorsorge ist keine Akte, sondern ein Gespräch. Wer 30 Minuten Zeit für seinen Mitarbeiter hat, sieht mehr als jede Checkliste."
Erzählen Sie uns kurz, um welche Tätigkeit es geht und für wie viele Mitarbeiter. Den Rest klären wir persönlich.